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AGBs (Händler)

1. Anwendungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (Geschäftsbedingungen) finden auf alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen, Leistungen und sonstige Vereinbarungen und Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und BRAINSTREAM GmbH („BRAINSTREAM“) Anwendung. Umfasst hiervon sind auch alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Mit Erteilung eines Auftrages oder der Entgegennahme der Ware erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

1.2 Die Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor jedweden Geschäftsbedingungen des Kunden, auf die in Angeboten, Preislisten, Rechnungen oder anderer Korrespondenz verwiesen wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, insbesondere gelten die Einkaufsbedingungen des Kunden nicht, selbst wenn BRAINSTREAM ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Angebot und Vertragsangebot

2.1 Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, kann BRAINSTREAM innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung, Rechnung  oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung der Rechnung in gleicher Frist. Erfolgt die Bestellung online, erhält der Kunde von BRAINSTREAM innerhalb von 2 Tagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail.  Diese gilt jedoch nicht als Auftragsbestätigung.

2.2 Die Angebote von BRAINSTREAM sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

2.3 Sofern an Leistungen von BRAINSTREAM durch den Käufer bestimmte Voraussetzungen gestellt werden, so sind diese vor der Auftragsbestätigung BRAINSTREAM schriftlich mitzuteilen. BRAINSTREAM kann dann innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der schriftlichen Anforderung den Auftrag schriftlich annehmen oder ablehnen. Innerhalb dieser Frist bleibt der Kunde jedoch an sein Angebot gebunden.

3. Auftragshöhe, Versandkosten, Mustersendung

3.1 Grundsätzlich gilt keine Mindestauftragshöhe für den Fachhandel. Dies gilt sowohl für Erst- sowie Nachbestellungen innerhalb der EU. Außerhalb Deutschlands gelten abweichende Tarife, die individuell zu erfragen sind.

3.2 Für Kunden im Bereich Werbung und Promotion sind Konditionen, Mindestauftragshöhe und Lieferbedingungen individuell zu erfragen.

3.3 Einzelne Mustersendungen werden grundsätzlich berechnet. Für Muster besteht kein Rückgaberecht. 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung mit der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen.

4.2 Sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, werden Transport, Porto, Verpackungs-, Versicherungskosten, Zollgebühren oder andere Nebenabgaben gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten grundsätzlich unfrei ab Werk.

4.3 BRAINSTREAM ist berechtigt, die vereinbarten Preise an nicht vorhersehbare und von BRAINSTREAM nicht zu vertretene gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen, es sei denn, es wurden anderweitige Vereinbarungen getroffen. Die Angleichung ist bei vereinbarten Preisen nur dann möglich, wenn die Kostensteigerung nach Vertragsabschluss eingetreten ist und der vereinbarte Liefertermin mehr als sechs (6) Wochen nach dem Vertragsschluss liegt.

4.4 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderungen zuzüglich der darauf entfallenden Verzugszinsen verwendet.

4.5 Sofern BRAINSTREAM berechtigte Teillieferungen vornimmt, ist BRAINSTREAM berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden sofort sämtliche noch ausstehende Forderungen zur Zahlung fällig.

4.7 Die Zahlung hat in bar, per Bankeinzug, Vorkasse oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Schecks, Zahlungsanweisungen oder Wechsel werden nur zahlungshalber und für BRAINSTREAM kosten- und spesenfrei entgegengenommen. Gutschriften für Schecks, Wechsel und Zahlungsanweisungen erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs mit Wertstellung zu dem Tage, an dem BRAINSTREAM über den Gegenwert verfügen kann.

4.8 Soweit Mengennachlässe gewährt wurden, stehen diese Nachlässe unter dem Vorbehalt fristgerechter Bezahlung und vollständiger Warenabnahme. Sofern BRAINSTREAM Retoursendungen zustimmt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, entfallen gewährte Mengennachlässe für die gesamte Warensendung, aus der die Retoursendung stammt. Der Kunde hat dann eine entsprechende Nachzahlungspflicht.

4.9 Sofern nach Vertragsschluss für BRAINSTREAM erkennbar wird, dass eine Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit  des Kunde besteht, ist BRAINSTREM berechtigt, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft) noch ausstehende Lieferungen auszuführen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist BRAINSTREAM berechtigt, nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.

4.10 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von BRAINSTREAM anerkannt oder unstreitig sind.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten, von BRAINSTREAM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Lieferung und Leistungszeit

5.1 Liefertermine oder -fristen, sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die von BRAINSTREAM angegebene Lieferfrist beginnt erst, wenn der Kunde zuvor alle Verpflichtungen (z. B. Erteilung behördlicher Genehmigungen, Ausführungsart, etc.) ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat.

5.2 BRAINSTREAM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

5.3 Liefertermine und -fristen gelten mit der rechtzeitigen Absendung der Ware oder – bei Abholung der Ware durch den Kunden –  der rechtzeitigen Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten.

5.4 Sofern von BRAINSTREAM und dem Kunden nachträglich Vertragsergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen werden, verlängern sich die Liefertermine und -fristen entsprechend.

5.5 Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen wegen unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von BRAINSTREAM und von BRAINSTREAM nicht zu vertretenen Ereignissen wie insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt, hat BRAINSTREAM auch verbindlich vereinbarte Liefertermine und -fristen nicht zu vertreten. Diese verlängern sich um die Dauer der hierdurch eingetretenen Verzögerung. Der Kunde wird vom Eintritt der Störung in angemessener Weise unterrichtet. Dauert die Störung länger als 3 Monate oder ist die Dauer der Störung nicht absehbar, gibt dies jeder Partei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ein Rücktrittsrecht.

5.6 BRAINSTREAM haftet für Schäden durch Liefer- und Leistungsverzögerungen nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung für nicht vorsätzlich verursachte Schäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers neben dem Schadensersatzanspruch bleiben unberührt.

5.7 Im Falle eines Lieferverzugs erklärt sich der Kunde bereit, vor der Geltendmachung weiterer Ansprüche BRAINSTREAM für die Lieferung eine Nachfrist von vier (4) Wochen einzuräumen.

6. Versand, Verpackung, Gefahrübergang

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben worden ist, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagergeländes von BRAINSTREAM.

6.2 Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Kunden und im Falle der Abholung durch vom Kunden beauftragte Dritte mit der Übergabe der Ware an diesen auf den Kunden über. Bei Annahmeverzug des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten gelten die gesetzlichen Bestimmungen als Gefahrübergangspunkt.

6.3 Das Vorstehende gilt auch im Falle von Teillieferungen.

6.4 BRAINSTREAM nimmt Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

7. Mängelrügen, Mängelgewährleistung

7.1 Die Ware weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit, die sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika bemisst, auf. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen in Qualität, Form, Farbe, Größe, Gewicht, usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen, ebenso wie geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Kunden zumutbar sind.

7.2 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf offensichtliche unter ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel zu untersuchen und innerhalb von 7 Tagen unter Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und Rechnungsdatum BRAINSTREAM gegenüber schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Mängelhaftung von BRAINSTREAM für die zu spät gerügten Mängel nicht in Betracht.

7.3 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren 24 Monate nach Ablieferung der Ware beim Kunden, es sei denn, BRAINSTREAM hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Schadensersatzansprüche des Kunden aus anderen Gründen als Mängeln der Ware folgen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.4 Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge kann BRAINSTREAM nach Wahl von BRAINSTREAM für den Kunden kostenlos nacherfüllen oder Ersatz liefern. Der Käufer hat BRAINSTREAM eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder BRAINSTREAM zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese ungebührlich, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz mit den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Einschränkungen wegen des Mangels geltend machen. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen, so wie in diesen Geschäftsbedingungen geregelt, bleibt hiervon unberührt.

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, BRAINSTREAM die beanstandete Ware im Original – oder in gleichwertiger Verpackung innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge wird BRAINSTREAM die Versandkosten unverzüglich erstatten. Die Rücksendung der beanstandeten Ware ist mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen wie Lieferscheinnummer, Kundennummer, Beifügung der Garantieurkunde, Kassenbeleg oder dergleichen zurückzusenden.

7.6 Sofern eine unsachgemäße Behandlung und / oder Lagerung zu den aufgetretenen Mängeln geführt hat oder für diese mitursächlich war, sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 BRAINSTREAM haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

8.2 Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse nach den vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BRAINSTREAM.

8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von BRAINSTREAM nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei anderen zwingenden gesetzlichen Haftungen. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.4 Soweit nichts Abweichendes geregelt, ist die Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

8.5 Sofern vom Kunden Materialen, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften oder dergleichen zur Verfügung gestellt wurden, übernimmt BRAINSTREAM hierfür keinerlei Haftung. BRAINSTREAM ist insbesondere nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und / oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu überprüfen. Der Kunde haftet in diesen Fällen uneingeschränkt und stellt BRAINSTREAM von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

9. Sonderanfertigungen

9.1 Sonderanfertigungen werden ab den vereinbarten Auflagen und Auftragswerten von BRAINSTREAM ausgeführt. Dabei ist BRAINSTREAM berechtigt, die Sonderanfertigungen auch durch beauftragte Dritte vornehmen zu lassen.

9.2 Die Lieferungen von Sonderanfertigungen erfolgen immer ab Herstellerwerk. Es gelten die genannten Lieferzeiten ab dem Datum der schriftlichen Produktionsfreigabe der Produktion zugrunde liegenden Farb- und Formmuster. Ist eine Freigabe nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit unabhängig von den Ursachen (Farb-, Formabweichungen) um die entsprechende Dauer bis zur endgültigen Produktionsfreigabe. Der Versand der Sonderanfertigungen erfolgt stets auf Gefahr des Kunden.

9.3 Für die Zahlungsweise bei Sonderanfertigungen gelten die vereinbarten Bedingungen

9.4 Für Muster besteht kein Rückgaberecht. Alle Sonderanfertigungen sowie Artikel mit Werbeanbringung sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

9.5 BRAINSTREAM überlassene Unterlagen, Reinzeichnungen, Fotos, Vorlagen usw. werden von BRAINSTREAM sorgfältig behandelt und verwahrt. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Rückgabe und Aufbewahrungspflicht für solche Unterlagen erlischt, sofern innerhalb von 12 Monaten kein weiterer Auftrag dafür erteilt worden ist.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 BRAINSTREAM behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen gegen den Kunden aus bestehenden oder künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde darf die gelieferte Ware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde BRAINSTREAM unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.

10.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf an Dritte und zur Verbindung des Vorbehaltsgutes mit anderen beweglichen Sachen nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. 

10.4 BRAINSTREAM verpflichtet sich, die BRAINSTREAM zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insofern freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt reisenthel.

10.5 Sofern wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzugs BRAINSTREAM vom Vertrag zurücktritt, ist BRAINSTREAM berechtigt, das Vorbehaltsgut heraus zu verlangen und der Kunde hat BRAINSTREAM Zugang zu dem Vorbehaltsgut zu gewähren und es unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte herauszugeben. Alle mit der Herausgabe entstehenden Kosten trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche von BRAINSTREAM bleiben hiervon unberührt.

11. Gewerbliche Schutzrechte

11.1 Alle Marken, mit denen die Waren von BRAINSTREAM gekennzeichnet sind sowie die Marke „BRAINSTREAM“ selbst, stehen im alleinigen Eigentum von BRAINSTREAM. Der Kunde erkennt diese Rechte an. Ansprüche auf unbegrenzte Nutzung der Marken besteht seitens des Kunden nicht.

11.2 Die Kennzeichen oder Marken, die die Waren von BRAINSTREAM kennzeichnen, dürfen von Kunden ausschließlich zur Kennzeichnung dieser von BRAINSTREAM vorgegebenen Waren benutzt werden. Ein weitergehendes Recht des Kunden zur Nutzung der Marken wird hierdurch nicht begründet. Der Kunde hat die Benutzung der Marken von BRAINSTREAM unverzüglich einzustellen, sobald die Lieferbeziehung mit BRAINSTREAM beendet ist und alle vorhandenen und von BRAINSTREAM gelieferten Waren beim Kunden abverkauft sind.

11.3 Der Kunde anerkennt die Markenrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Urheberrechte an den Produkten von BRAINSTREAM und wird insbesondere sie weder ihrer Rechtsbeständigkeit angreifen, noch Dritte hierbei unterstützen.

12. Produktpräsentation und Rechte an Bildern 

12.1. Für Produktpräsentationen der Vertragsprodukte soll der Kunde ausschließlich Bilder in einer Ausgestaltung verwenden, die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt worden sind. 

12.2. Soweit Bilder zur Verfügung gestellt werden, dürfen sie erst nach Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet und nach Freigabe verwendet und veröffentlicht werden.

 

12.3. BRAINSTREAM überträgt an zur Verfügung gestellten Bildern unentgeltlich das räumlich beschränkte, nicht übertragbare, für die Dauer der Vertragsbeziehung gültige, nicht ausschließliche und widerrufbare Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung der Bilder, jeweils zum Zwecke der Bewerbung der Vertragsprodukte in: 

• Anzeigen (Print) 

• Anzeigenblättern (Print) 

• Verkaufs-Ausstellungen (werblich) 

• Beilagen (Print) 

• bebilderte Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen 

• Broschüren Print (werbliche Nutzung) 

• Fachzeitschriften Print (werbliche Nutzung / redaktionelle Nutzung) 

•Flyern Print (werbliche Nutzung) 

• Online Fachzeitschriften (redaktionell) 

• Plakaten (werbliche Nutzung) 

• Sozialen Medien und 

• im eigenen Webshop, der sich nicht auf dem Marktplatz eines Dritten befindet. 

 

12.4 Soweit die Bilder in sozialen Medien genutzt werden dürfen, dürfen damit nur Waren aus dem eigenen Internetshop oder dem eigenen Ladenlokal beworben werden. Das Einstellen der Bilder in Bildersuchmaschinen oder in Marktplätze Dritter ist nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte an den Bildern einzuräumen. 

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) für diese Geschäftsbedingungen und das gesamte Vertragsverhältnis zwischen BRAINSTREAM und dem Kunden.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Lemgo. BRAINSTREAM ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

BRAINSTREAM GmbH

Dalbker Str. 74

33813 Oerlinghausen

(gültig ab 01.12.2018)